Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Artikel-10-Gesetz-Ausführungsgesetz
SächsAG G 10§ 4
Stand: 26.08.2026
Das Staatsministerium des Innern unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission auf Aufforderung, mindestens aber zweimal im Jahr, über Maßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz.